volksschule_voelkermarkt

Schulordnung

Unsere Schul- und Hausordnung

VOR DEM UNTERRICHT

  • Wir kommen pünktlich in die Schule. Um 7:40 beginnt die Aufsicht des Lehrpersonals, um 7:55 beginnt der Unterricht.
  • Die Aufsicht zwischen 6:30 und 7:40 findet ausschließlich in der Aula statt. Für diese Aufsicht ist das Personal der Gemeinde Völkermarkt (Schulwart,
    Reinigungspersonal) zuständig.
  • Wenn es läutet, gehen wir auf unsere Plätze und bereiten uns auf den Unterricht vor.
  • Wenn wir uns verspäten, geben wir dem Lehrer:innen den Grund der Verspätung an.
  • Wenn wir länger vom Unterricht fernbleiben (mehr als drei Unterrichtstage), müssen wir eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten oder eines Arztes vorlegen.
  • Falls ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen am Turnunterricht nicht teilnehmen kann, ist eine schriftliche Bestätigung des Arztes oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

ORDNUNG

  • Garderobe und Klassenraum halten wir stets in Ordnung.
  • Die Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
  • Nach dem Unterricht geben wir die Hausschuhe in das Sackerl oder legen sie auf die Ablage.
  • Die Schultafeln sind nach dem Unterricht zu säubern, Tafelkreide darf nur die Lehrperson verwenden. – Digitale Tafeln benützen wir nur unter Aufsicht der Lehrer:innen.
  • Während wir essen und trinken bleiben wir auf unseren Plätzen.
  • In den Pausen laufen wir nicht in den Gängen oder über die Stiegen.
  • Wir machen wenig Lärm, weil eine Pause für manche auch Ruhe bedeutet.
  • Alle Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln.
  • Beschädigungen von Schuleinrichtungen und Lehrmitteln sind sofort dem Klassenlehrer zu melden.
  • Die Fenster dürfen nur vom Lehrer geöffnet werden. Das Hinauslehnen ist verboten. Während der Pausen sind die Fenster Die Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
  • Nach dem Unterricht geben wir die Hausschuhe in das Sackerl oder legen sie auf die Ablage.
  • Die Schultafeln sind nach dem Unterricht zu säubern, Tafelkreide darf nur die Lehrperson verwenden. – Digitale Tafeln benützen wir nur unter Aufsicht der Lehrer:innen.
  • Während wir essen und trinken bleiben wir auf unseren Plätzen.
  • In den Pausen laufen wir nicht in den Gängen oder über die Stiegen.
  • Wir machen wenig Lärm, weil eine Pause für manche auch Ruhe bedeutet.
  • Alle Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln.
  • Beschädigungen von Schuleinrichtungen und Lehrmitteln sind sofort dem Klassenlehrer zu melden.
  • Die Fenster dürfen nur vom Lehrer geöffnet werden. Das Hinauslehnen ist verboten. Während der Pausen sind die Fenster geschlossen zu halten.

SAUBERKEIT

  • Die WC-Anlagen müssen stets sauber gehalten werden.
  • Hände waschen nicht vergessen!
  • Den Klassenraum verlassen wir in sauberem Zustand.
  • Müll werfen wir in den Mülleimer.

HÖFLICHKEIT

  • Wir grüßen alle Erwachsenen und sind nett zu unseren Mitschülern.
  • Wir verwenden keine Schimpfwörter.
  • Wir sagen BITTE und DANKE und entschuldigen uns, wenn es Streit gab.
  • Raufen, Treten, Beschimpfen und andere Formen der Gewalt haben an unserer Schule nichts verloren.
  • Wir beachten die Anweisungen der Lehrer:innen und führen sie gewissenhaft aus.

HAUSÜBUNGEN

  • Alle Menschen haben Pflichten und Aufgaben. In die Schule zu gehen, ist meine Aufgabe.
  • Wir machen jeden Tag die Hausübung. Lehrer und Eltern helfen uns gerne dabei.
  • Wenn ich in der Lernstunde mit meiner Arbeit nicht fertig werde, erledige ich diese noch zu Hause.

KRANKHEIT

  • Wenn ich erkrankt bin, informieren meine Eltern ehestmöglich die Klassenlehrperson oder die Direktion
  • Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit (ab 3 Tagen) wird eine ärztliche Bestätigung gebracht.
  • Turnbefreiung nur mit ärztlicher Anordnung.

WAS WIR NOCH BEACHTEN

  • Die Ansprechperson bei Fragen, Anliegen o.ä. ist in erster Linie die Klassenlehrperson.
  • Wir nutzen die Kommunikationsapp „Skooly“.
  • Ohne Erlaubnis eines Lehrers oder eines Schulleiters verlassen wir das Schulhaus nicht.
  • Wir verwenden im Schulgebäude kein Mobiltelefon und auch keine Smartwatch (nicht vor, während bzw. zwischen den Unterrichtszeiten).
  • Einen Verlust oder einen Fund von Gegenständen melden wir den Lehrer:innen.
  • Gegenstände, die den Unterricht stören oder gefährlich sind, werden von der Lehrperson sicher verwahrt und können nach dem Unterricht abgeholt werden.
  • Die Schüler:innen werden nach dem Unterricht nach dem Ankleiden in der Garderobe entlassen.
  • Die Schüler:innen haben sofort das Schulhaus zu verlassen und den Heimweg anzutreten.
  • Kinder, die auf den Musikschulunterricht warten, halten sich in der Aula auf.
  • Deine Eltern begleiten dich bis zum Schultor. In die Klasse kannst du schon alleine gehen!

SCHULPFLICHT

In Österreich regelt das Schulpflichtgesetz (SchPflG – u.a. §1, §2, §3) die allgemeine Schulpflicht. Im § 9 SchPflG ist festgehalten, dass die Schüler:innen verpflichtet sind, den Unterricht zu besuchen. Das Fernbleiben vom Unterricht ist im Falle gerechtfertigter Verhinderung zulässig. Diese Gründe sind unter 
anderem Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse im Leben der Schüler:innen, in der Familie oder im Hauswesen der Schüler:innen, o.ä.
Auf Ansuchen der Eltern kann auch eine vorübergehende Befreiung des Unterrichts während der Unterrichtszeit gewährt werden. (§9 Abs 6 SchPflG)

  • 1 Tag/Schuljahr – Genehmigung Klassenlehrer:in
  • bis 5 Tage/Schuljahr – Genehmigung Schulleitung
  • mehr als 5 Tage/Schuljahr – Genehmigung Bildungsdirektion

Liegt ein Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zum Fernbleiben der Schüler:innen während der Unterrichtszeit auf, so ist dieser mittels formlosen schriftlichen Ansuchens oder persönlichem mündlichen Ansuchen an die zuständige Stelle (Klassenlehrer:in bzw. Schulleitung) zu stellen. Ansuchen über ein Fernbleiben, das mehr als eine Schulwoche/Schuljahr dauert, sind ausschließlich schriftlich an die Bildungsdirektion zu stellen. Bei ungerechtfertigtem und unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht ist zu prüfen, ob eine Schulpflichtverletzung aufliegt.

KONSEQUENZEN 

(bei Nichteinhaltung der Schulordnung)

  • Schüler:Innen werden vom zuständigen Lehrer (Klassenlehrer, Pausenaufsicht) ermahnt, wenn sie gegen die Schulordnung verstoßen.
  • Nach weiteren unzulässigen Verhalten des Schülers erfolgt ein Gespräch mit der Schulleitung.
  • Erst bei weiteren Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern verständigt.
  • Für mutwillig verursachte Schäden durch einen Schüler haften die Eltern.
  • Wer Gewalt ausübt (körperlich oder verbal), kann vom Unterricht (Suspendierung) oder von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.